< ZurückArtikel "Verkehrsüberwachung"
Die Verkehrsüberwachung (VÜ) ist ein Aufgabenspektrum der Polizei oder anderer Stellen, das folgende Gebiete umfasst:
- Gefahrenabwehr im Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit.
- Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
- Beobachtung des Verkehrsflusses, etwa zur Erkennung oder Vermeidung von Staus. Dies wird heute fast ausschließlich durch Videoüberwachung getan. Diese Überwachung wird durch die Verkehrseinsatzzentrale der örtlichen Polizei durchgeführt.
- Geschwindigkeitsmessung zur Prävention und Information
- Die Verkehrsüberwachung umfasst präventive und repressive polizeiliche Aktivitäten im Verkehrsraum zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Der bekannteste Bereich der Verkehrsüberwachung ist die Geschwindigkeitsmessung, im Volksmund auch "Radarfallen" genannt, wenngleich hierfür neben dem Verkehrsradar auch noch andere Messverfahren (Lichtschranken, Piezosensoren u. a.) zum Einsatz kommen. Auch Verkehrskontrollen sind Teil der Verkehrsüberwachung. Die Aufgaben werden meist durch Angehörige der Verkehrspolizei wahrgenommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs besorgen jedoch überwiegend die Kommunen (kommunale Verkehrsüberwachung – KVÜ).
Gerade die Radarfallen sorgen in Deutschland für viel Ärger bei den Autofahrern. Oft sind sie nicht rechtzeitig zu erkennen und ein Abbremsen, wenn man etwas zu schnell gefahren ist, nicht möglich ohne den nachfolgenden Verkehr zu behindern. So „tappt“ man in die Falle. Sollte man wirklich zu schnell gefahren sein, blitzt es kurz und ein paar Wochen später bekommt man ein Schreiben vom Ordnungsamt, mit der Aufforderung, eine gewisse Strafe zu zahlen. Wie hoch diese Strafe ausfällt, hängt von der Geschwindigkeitsüberschreitung ab und ist im Bußgeldkatalog (siehe unten) festgelegt. Aber auch allgemeine Verkehrskontrollen, wo die Verkehrspolizei den Allgemeinzustand des Fahrzeugs und Gültigkeit der Papiere überprüft, sind nicht grad beliebt bei der Bevölkerung, da diese Zeit in Anspruch nehmen. Bei diesen Gelegenheiten werden häufig Mängel am Fahrzeug festgestellt (z. B. defekte Lampen oder abgefahrene Reifen), die innerhalb einer Frist behoben werden müssen. Zusätzlich zur Auflage der Behebung wird auch hier ein Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog erhoben.
Sämtliche Bußgelder ab mind. 40,00 Euro werden auch mit „Punkten“ im Verkehrsregister (Flensburg) geahndet. Die Punkte gehen von 1 (Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h) bis zu 7 Punkten (Fahrerflucht). Eintragungen werden nach Ablauf einer bestimmten Frist, im Regelfall nach 2 Jahren, wieder getilgt. Die Löschungsfrist beginnt bei Bußgeldbescheiden mit Rechtskraft der Entscheidung, bei strafrechtlichen Eintragungen bereits mit dem Urteil bzw. dem Erlass des Strafbefehls. Die Löschung von tilgungsreifen Punkten unterbleibt, solange neue, noch nicht tilgungsreife, Eintragungen vorhanden sind. Den jeweiligen Punktestand kann man kostenlos in Flensburg erfragen. Notwendig sind lediglich die Angabe der Personalien (auch Geburtsdatum und Geburtsname) und die amtlich beglaubigte Unterschrift des Antragstellers.
Die Verkehrs- oder Fahrzeugsicherheit ist ein Sammelbegriff für alle Maßnahmen, die der Sicherheit des Verkehrs, insbesondere des Straßenverkehrs und der Fahrzeuge dienen. Grob gliedern lässt sich das Feld in Maßnahmen, die Unfälle vermeiden (aktive Sicherheit) und solche, die die Folgen von Unfällen verringern (passive Sicherheit).
Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrzeug- oder Kraftfahrzeugführer ist gesetzlich geregelt. Als Kraftfahrzeugführer ist die Eignung in einer Prüfung nach Ausbildung in einer Fahrschule nachzuweisen.
Die aktive Sicherheit kann eingeteilt werden in die verwendete Technik einerseits, und deren sicherheitsbewussten Gebrauch (Verhalten) andererseits.
Aktive Sicherheit wird dadurch gewährleistet, dass beim Straßenbau die Verkehrswege ihrer Bestimmung gerecht gestaltet und beschildert werden, der technische Zustand der Fahrzeuge einwandfrei ist, die Fahrzeugführer bestimmte Regeln einhalten und vor Gefahren gewarnt werden, sowie durch Kontrollen und Sanktionen zur Einhaltung dieser Regeln.
Zur aktiven Sicherheit am Fahrzeug zählt eine gute Bremsanlage, ABS und gute Straßenlage mit intakten Stoßdämpfern und Reifen sowie gute Fahrzeugbeleuchtung und saubere Scheiben. Weitere Beispiele von aktiven Einrichtungen der Fahrzeugsicherheit sind Antriebs-Schlupf-Regelungen (ASR), Bremsassistenten (BAS) und elektronische Stabilitätsprogramme (ESP). Auch trägt eine ausgewogene Lastverteilung sowie das Vermeiden von Überladung und Sicht- sowie Gehörbehinderungen zur aktiven Sicherheit bei.
Zitat aus dem §1 der Straßenverkehrsordnung: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme."
Die allermeisten Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit gehen von menschlichem Fehlverhalten aus: Unaufmerksamkeit (z. B: Musikanlage neu laden oder einstellen bei der Fahrt, ständiges Beschleunigen und Anbremsen in Kolonnenfahrt statt gleichmäßigem Tempo und Abstand), Nachlässigkeit (z. B. Nichtblinken, "Blinkziehen", d. h. mit Blinken ohne Rücksicht zugleich den Fahrtreifenwechsel einleiten), Bequemlichkeit (Ein- und Aussteigen im Halteverbot), übertreibendes Verhalten (z. B. unnötiges Überbremsen bei Tempolimits anstatt Ausrollen), Machtgehabe, Aggressivität und Ellenbogenverhalten (sich durchsetzen wollen trotz dichtem Verkehr, andere in Nachteil bringen, Dauerlichthupe), Unsicherheit (mangelnde Übung beim Autofahren, z. B. beim Einscheren auf die Autobahn), Rücksichtslosigkeit (dichtes Auffahren).
Positiv trägt zur Verkehrssicherheit bei: Aufmerksamkeit, gleichmäßiges Fahren, Gelassenheit, Mitdenken für andere, anderen eine Lücke und Chancen zu lassen, zügiges Nutzen des Verkehrsraumes statt Trödeln, Verzicht auf Kämpfe und Ellenbogenverhalten sowie das Einhalten der Verkehrsregeln.
Zur passiven Sicherheit gehören insbesondere Maßnahmen des Fahrzeugbaus, die aus der Auswertung von Crashtests folgen. Wesentliche Maßnahmen sind Knautschzonen, Sicherheitsgurte und Airbags. Weitere Beispiele sind Gurtstraffer, Sicherheitsfahrgastzellen, Sicherheitslenksäulen und Überrollbügel. All diese Maßnahmen zur passiven Verkehrssicherheit werden durch Fahrzeughersteller und unabhängige Institute entwickelt und kontrolliert.
Auch wenn die Einnahmen aus den Bußgeldern im Straßenverkehr in die 3stelligen Millionenhöhe geht, so dienen diese Einnahmen doch allenfalls zur Kostendeckung der Personalkosten der Kommunen und Städte. Ein Gewinn aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist damit nicht zu erreichen. Als fest einzurechende Einnahmequelle ist dieses „Geschäft“ aber nicht zu unterschätzen. Den größten Gewinn erzielen mit Sicherheit die Fahrzeughersteller, die ständig mit Neuerungen zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen und dadurch die Neufahrzeuge immer kostspieliger werden.